Montag, 3. Dezember 2007
Nadelbäume und die Dienstanweisung für Beamte
Disclaimer vorab: Damals, als die Blätter grade die Bäume runterflatterten, hatte ich im jugendlichen Überschwang angemeldet, mich blogwichtelnd bei ihm zu beteiligen. Hab ich nu gemacht und bin bewichtelt worden mit diesem Beitrag hier (Verfasser unbekannt und erste Verdächtige bestreiten sämtliche Beteiligung):



Was waere das alljaehrliche Weihnachtsfest nicht entspannt, erholsam obendrein schmackhaft saettigend, wenn
nicht latent die allerorts bekannte und viel diskutuerte Problematik der Vorratsspeicherung im gedachten Raume
stehen wuerde .

Schliesslich ist es Zeit, sich zu engagieren

Man koennte sich derzeit immernoch an der Sammelklage beteiligen.Man muesste nur folgendes tun:


Registrierung ausfüllen (folgt diesem Link)

Die Vollmacht vollständig ausfüllen und unterzeichnen

Die Vollmacht unterzeichnen, eintüten und wegschicken

Um dem weihnachtlichem Brauch auch politsch korekt zu gestalten hier eine kleine Anleitung
der Durchfuehrung des selbigen:


Nadelbäume und die Dienstanweisung für Beamte

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):

§1 Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

§2 Aufstellen von Dwbm

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.

Dieser hat darauf zu achten, dass:

1. der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

§3 Behandlung der Beleuchtung

Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.


Aber ich denke, der An- und Verordnungen gibt es zu Hauf, welche man in der leisen Weihnachtszeit ruhigen Gewissens
in die Ecke der Vergessenheit stellen kann. Schliesslich ist man anderweitig beschaeftigt und sollte seine Obacht den
weihnachtlichen Rezepten widmen ! Nur ein satter Magen buergt fuer klaren Verstand .

In diesem Sinne, wohl bekomms der warmen Plaetzchen .......

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