Dienstag, 30. Januar 2007
Vorschriften
gorillaschnitzel, 10:02h
Es ist eine Binsenweisheit, dass die allerschlimmsten Blüten in (längst nicht nur deutschen) Verwaltungen getrieben werden. Da sitzen oft Leute, die haben den lieben, langen Tag nix zu tun und ehe man Bleistifte runterspitzt, denkt man sich mehr oder weniger sinnfreie Dinge aus.
Ein besonders gelungenes Beispiel habe ich aus dem Krankenhausalltag zu bieten:
Da haben wir ein Krankenhaus, das die Radiologieabteilung aus Kostengründen outgesourct hat. Die Radiologie befindet sich nun gegenüber auf der anderen Straßenseite in einer Praxis. Wenn nun also ein Patient geröntgt oder bestrahlt werden soll, muss er rüber auf die andere Straßenseite. Eigentlich kein großer Akt, es gibt ja sicher irgendeinen Pflegeschüler oder einen Zivi, der da mal kurz rüberschiebt. Stimmt, es gibt Pflegeschüler und Zivis.
Es gibt aber auch die Verwaltung. Die sagt:
"Geht nicht. Ist aus rechtlichen Gründen verboten. Dafür brauchts das Rote Kreuz. Punkt."
Nun läuft das also folgendermaßen ab:
Patient muss bestrahlt werden. Also ruft der zuständige Arzt beim Roten Kreuz an und bestellt einen Krankentransport. Dann fährt das Rote Kreuz mit einem Wagen plus zwei Mann hoch vor, lädt den Patienten auf der einen Straßenseite ein und dreht schnell um, damit man auf der anderen Straßenseite steht.
Dort wird der Patient wieder ausgeladen.
Kosten: 50 Euro.
Jetzt kriegt der Patient seine Bestrahlung und muss nun aber verstrahlt ja auch wieder zurück ins Krankenhaus. Also das gleiche Spielchen erneut: DRK fährt vor und transportiert den Menschen wieder auf die andere Straßenseite. Kosten wieder: 50 Euro.
Die Ärzteschaft hat nun beschlossen, der Verwaltung den Irrsinn um die Ohren zu hauen: Ab jetzt wird bestrahlt, dass es kracht und geröntgt, was nur geht und das alles einzeln.
Ein besonders gelungenes Beispiel habe ich aus dem Krankenhausalltag zu bieten:
Da haben wir ein Krankenhaus, das die Radiologieabteilung aus Kostengründen outgesourct hat. Die Radiologie befindet sich nun gegenüber auf der anderen Straßenseite in einer Praxis. Wenn nun also ein Patient geröntgt oder bestrahlt werden soll, muss er rüber auf die andere Straßenseite. Eigentlich kein großer Akt, es gibt ja sicher irgendeinen Pflegeschüler oder einen Zivi, der da mal kurz rüberschiebt. Stimmt, es gibt Pflegeschüler und Zivis.
Es gibt aber auch die Verwaltung. Die sagt:
"Geht nicht. Ist aus rechtlichen Gründen verboten. Dafür brauchts das Rote Kreuz. Punkt."
Nun läuft das also folgendermaßen ab:
Patient muss bestrahlt werden. Also ruft der zuständige Arzt beim Roten Kreuz an und bestellt einen Krankentransport. Dann fährt das Rote Kreuz mit einem Wagen plus zwei Mann hoch vor, lädt den Patienten auf der einen Straßenseite ein und dreht schnell um, damit man auf der anderen Straßenseite steht.
Dort wird der Patient wieder ausgeladen.
Kosten: 50 Euro.
Jetzt kriegt der Patient seine Bestrahlung und muss nun aber verstrahlt ja auch wieder zurück ins Krankenhaus. Also das gleiche Spielchen erneut: DRK fährt vor und transportiert den Menschen wieder auf die andere Straßenseite. Kosten wieder: 50 Euro.
Die Ärzteschaft hat nun beschlossen, der Verwaltung den Irrsinn um die Ohren zu hauen: Ab jetzt wird bestrahlt, dass es kracht und geröntgt, was nur geht und das alles einzeln.
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bonafide,
Dienstag, 30. Januar 2007, 12:52
ein kaum zu glaubender irrsinn. sowas idiotisches! warum genügt es eigentlich nicht, dass ein pfleger oder von mir aus auch drkler den patienten über die strasse rollt? warum braucht man für die überquerung eben dieser unbedingt ein auto?
wär doch auch lustig, täglich ne art sammelaktion durchzuführen. morgens um halb sieben bestellt man den drk-bus für die hintour und um halb sechs nachmittags gehts zurück. spart kosten und die krankenhausbetten könnten ggf. sogar doppelt belegt werden - wenn man die radiologie 24h öffnet. na?
wär doch auch lustig, täglich ne art sammelaktion durchzuführen. morgens um halb sieben bestellt man den drk-bus für die hintour und um halb sechs nachmittags gehts zurück. spart kosten und die krankenhausbetten könnten ggf. sogar doppelt belegt werden - wenn man die radiologie 24h öffnet. na?
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bosch,
Dienstag, 30. Januar 2007, 13:53
Da darf man sich über ein malades Gesundheitssystem nicht mehr wundern, wenn die Verantwortlichen so handeln.
Wo war denn das? Oder darfst Du das nicht schreiben?
Wo war denn das? Oder darfst Du das nicht schreiben?
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gorillaschnitzel,
Dienstag, 30. Januar 2007, 17:39
@bosch: Mindestens in Baden-Württemberg ist das Usus. Ich hab noch ein bißchen recherchiert und kenne in jedem Fall 2 Krankenhäuser/ Klinikzentren, in denen das so gehandhabt wird...
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bosch,
Dienstag, 30. Januar 2007, 17:55
Und ich dachte, gerade die Schwaben können ihr Geld so gut zusammenhalten.
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gorillaschnitzel,
Dienstag, 30. Januar 2007, 18:08
Zumeist können sie das auch. Aber einige aushausige Exemplare und natürlich die vielen Zugereisten...Sie verstehen...
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bosch,
Dienstag, 30. Januar 2007, 18:16
Nun gut. Aber irgendwer muss ja auch diese Entscheidungsträger eingestellt oder gewählt haben. Und das waren dann wiederum die Schwaben.
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gorillaschnitzel,
Dienstag, 30. Januar 2007, 19:16
...was das angeht, ist übrigens Ihr "Namensvetter" Robert aus der Industrie recht interessant: Der zahlte (voller Stolz) ziemlich hohe Löhne, war also alles andere als sparsam (was die Entlohnung seiner Mitarbeiter anging)
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byggvirofbarley,
Mittwoch, 31. Januar 2007, 23:38
Glück gehabt, dumm gelaufen
so etwas ungeschicktes. Ich hätte die Radiologie in eine Praxis am anderen Ende der Stadt "out-gesourced" (schönes deutsches Wort), dann gäbe es keine Diskussion.
Für das DRK ist diese Lösung allerdings enorm wirtschaftlich. Minimaler Strecken- und Zeitaufwand.
Wer da wohl die ursprüngliche Idee hatte und die Kosten-Nutzen-Rechnung gem. den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgelegt hat.
Ob dafür eine Leistungsprämie fällig wird?
Für das DRK ist diese Lösung allerdings enorm wirtschaftlich. Minimaler Strecken- und Zeitaufwand.
Wer da wohl die ursprüngliche Idee hatte und die Kosten-Nutzen-Rechnung gem. den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgelegt hat.
Ob dafür eine Leistungsprämie fällig wird?
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