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Dienstag, 30. Januar 2007
Vorschriften
gorillaschnitzel, 10:02h
Es ist eine Binsenweisheit, dass die allerschlimmsten Blüten in (längst nicht nur deutschen) Verwaltungen getrieben werden. Da sitzen oft Leute, die haben den lieben, langen Tag nix zu tun und ehe man Bleistifte runterspitzt, denkt man sich mehr oder weniger sinnfreie Dinge aus.
Ein besonders gelungenes Beispiel habe ich aus dem Krankenhausalltag zu bieten:
Da haben wir ein Krankenhaus, das die Radiologieabteilung aus Kostengründen outgesourct hat. Die Radiologie befindet sich nun gegenüber auf der anderen Straßenseite in einer Praxis. Wenn nun also ein Patient geröntgt oder bestrahlt werden soll, muss er rüber auf die andere Straßenseite. Eigentlich kein großer Akt, es gibt ja sicher irgendeinen Pflegeschüler oder einen Zivi, der da mal kurz rüberschiebt. Stimmt, es gibt Pflegeschüler und Zivis.
Es gibt aber auch die Verwaltung. Die sagt:
"Geht nicht. Ist aus rechtlichen Gründen verboten. Dafür brauchts das Rote Kreuz. Punkt."
Nun läuft das also folgendermaßen ab:
Patient muss bestrahlt werden. Also ruft der zuständige Arzt beim Roten Kreuz an und bestellt einen Krankentransport. Dann fährt das Rote Kreuz mit einem Wagen plus zwei Mann hoch vor, lädt den Patienten auf der einen Straßenseite ein und dreht schnell um, damit man auf der anderen Straßenseite steht.
Dort wird der Patient wieder ausgeladen.
Kosten: 50 Euro.
Jetzt kriegt der Patient seine Bestrahlung und muss nun aber verstrahlt ja auch wieder zurück ins Krankenhaus. Also das gleiche Spielchen erneut: DRK fährt vor und transportiert den Menschen wieder auf die andere Straßenseite. Kosten wieder: 50 Euro.
Die Ärzteschaft hat nun beschlossen, der Verwaltung den Irrsinn um die Ohren zu hauen: Ab jetzt wird bestrahlt, dass es kracht und geröntgt, was nur geht und das alles einzeln.
Ein besonders gelungenes Beispiel habe ich aus dem Krankenhausalltag zu bieten:
Da haben wir ein Krankenhaus, das die Radiologieabteilung aus Kostengründen outgesourct hat. Die Radiologie befindet sich nun gegenüber auf der anderen Straßenseite in einer Praxis. Wenn nun also ein Patient geröntgt oder bestrahlt werden soll, muss er rüber auf die andere Straßenseite. Eigentlich kein großer Akt, es gibt ja sicher irgendeinen Pflegeschüler oder einen Zivi, der da mal kurz rüberschiebt. Stimmt, es gibt Pflegeschüler und Zivis.
Es gibt aber auch die Verwaltung. Die sagt:
"Geht nicht. Ist aus rechtlichen Gründen verboten. Dafür brauchts das Rote Kreuz. Punkt."
Nun läuft das also folgendermaßen ab:
Patient muss bestrahlt werden. Also ruft der zuständige Arzt beim Roten Kreuz an und bestellt einen Krankentransport. Dann fährt das Rote Kreuz mit einem Wagen plus zwei Mann hoch vor, lädt den Patienten auf der einen Straßenseite ein und dreht schnell um, damit man auf der anderen Straßenseite steht.
Dort wird der Patient wieder ausgeladen.
Kosten: 50 Euro.
Jetzt kriegt der Patient seine Bestrahlung und muss nun aber verstrahlt ja auch wieder zurück ins Krankenhaus. Also das gleiche Spielchen erneut: DRK fährt vor und transportiert den Menschen wieder auf die andere Straßenseite. Kosten wieder: 50 Euro.
Die Ärzteschaft hat nun beschlossen, der Verwaltung den Irrsinn um die Ohren zu hauen: Ab jetzt wird bestrahlt, dass es kracht und geröntgt, was nur geht und das alles einzeln.
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