Donnerstag, 5. Juli 2007
Keep on rollin´
Nehmen wir mal an, es gäbe da einen Beamten, der in einer Bundesbehörde ziemlich weit oben in der Hierarchie sitzt.
Nehmen wir zusätzlich an, dass der Beamte korrupt ist und sich von einem Menschen aus der Privatbranche schmieren lässt. Geldbeträge im 4stelligen Bereich und das mehrfach und zusätzlich eine Karre, die hierzulande unter die Rubrik "Luxus" fällt.
Im Gegenzug hilft er dabei, Interna aus seiner Behörde an seinen Sponsor weiterzugeben, hilft diesem, sich Kontrollen zu entziehen, unterstützt ihn dabei, ein osteuropäisches Staatsunternehmen auf dunklen Wegen zu übernehmen, hilft bei der Organisation von Schwarzarbeit (was die Rentenversicherer dann -sagen wir mal- 30 Millionen kosten wird) und gibt dann nicht zuletzt Dienstgeheimnisse weiter.

Frage: Welche Strafe könnte man sich da einfallen lassen, wenn so einer denn ertappt werden sollte?

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Ich weiß jetzt leider nicht, um wen es geht aber ich würde empfehlen, ihn nach Brüssel wegzubefördern. Da ist das ganz normal und es behütet vielleicht einen ehrlichen Beamten vor dem Abgleiten in diesen Sumpf.

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....dafür war der ehrliche Beamte dann gottseidank doch zu alt...
Ich lös das morgen dann auf (muss noch was nachschlagen dazu)...

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Oki *däumchendreh*

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Um den hier ging´s.

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Dafür bekam er einen Mercedes im Wert von 32 000 Euro und insgesamt 17 Reisen nach Reutlingen bezahlt.

Wow!
17 Reisen nach Reutlingen!
Das erklärt natürlich alles.
Hätte er da nicht besser gleich eine Zweitwohnung genommen?

Gegenfrage: Was war denn das für ein Mercedes, mit dem er nicht mal selber nach Reutlingen "reisen" konnte?! Ein Smart Kuwait (ohne Motor, aber mit goldenen Lenkrad)?!

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Vermutlich bedeutet Reisefinanzierung hier, daß er einen Spritgutschein geschenkt bekommen hat.

Sowas kann sich ja ein Beamter mit A-Schießmichtot- Besoldung nicht mehr selber leisten.


Daß er nur geringen eigenen Vorteil aus der Sache gezogen habe ihm das auch noch zugute zu halten, finde ich defintiv nicht korrekt. Der Verlust der Pensionsansprüche wäre hier das Mindeste. Es kann ja schlecht angehen, daß der Staat (und damit der Steuerzahler) für die Dummheit dieses Kerls bezahlen soll.
Achja: den Vorgesetzten dieses Vogels könnte man vielleicht noch belangen - wenn der das jahrelang getrieben hat muß es doch auch aufgefallen sein.

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....mittlerweile gehts wohl in einem Disziplinarverfahren auch um den (Teil-)Verlust der Pensionsansprüche....

...und der Vorgesetzte war seinem Stellvertreter in innigem Hass verbunden. Der hat recht viel dafür getan, dass der Mensch überhaupt vor den Kadi gezerrt wurde.

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6 Jahre. Bei seinem Alter ist die Versorgung bis zum Ruhestand gesichert, wäre da nicht eine Freilassung nach 4 Jahren, wenn er sich gut führt. Aber im Gefängnis wäre er dem Steuerzahler noch teurer.

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11.

Monate.

Bewährung. Plus 15.000 Euro Geldstrafe.

Exakt 1 Monat länger und der Mann hätte seinen Beamtenstatus (und damit seine Pensionsansprüche) verloren.

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Oh, ich dachte da an einen anderen.

Bafin-Urteil

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Da bekommt
das Wort "Aufsicht" gleich eine andere Note.

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