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Freitag, 11. Januar 2008
Jugendstrafrecht
gorillaschnitzel, 17:08h
Bedauerlicherweise kommen in Sachen "Jugendstrafrecht" immer diejenigen zu Wort, die in aller Regel am wenigsten davon verstehen: Politiker, 68jährige Rentner (die man in der Fußgängerzone überfällt) und selbst ernannte Experten, die bei genauem Hinsehen keinerlei Qualifikation aufweisen können. Jeder hat eine Meinung dazu und jeder, der einen minderjährigen Neffen oder Jugendliche als Nachbarn hat, hält sich umgehend für einen Experten.
Leider fragt kaum jemand diejenigen, die von der Materie wirklich eine Ahnung haben: Richter zum Beispiel. Oder Jugendgerichtshelfer, Jugendstaatsanwälte, Pädagogen. Oder noch besser: Die betroffenen Jugendlichen selbst.
Bisher ist als Höchststrafe möglich: 10 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung (und das u.U. sogar nachträglich). Wer sich bisher davon nicht abschrecken ließ, wird sich auch von einer Verschärfung auf 15 Jahre kaum beeindruckt zeigen.
Hinzu kommt, dass nicht ein einziger der nun diskutierten Fälle auch nur annähernd an dieses Höchstmaß käme. Weder vor noch nach Nivellierung.
Das Jugendstrafrecht ist so flexibel wie sonst kein Gesetz. Der (Jugend)Richter hat einen Spielraum, den sich wohl viele seiner Kollegen wünschen würden. Und die allermeisten Richter nutzen den auch voll aus. Sie können Arbeitsstunden anordnen, sie können phantasievolle Auflagen erlassen (beispielsweise das wöchentliche Erscheinen vor Gericht mitsamt einer Bescheinigung über den Schulbesuch), sie können einen Betreuer zuweisen (eine recht machtvolle Intervention, wenn richtig durchgeführt), Arreste erlassen, Wiedergutmachung verlangen undundund...
Statt einer Verschärfung gäbe es stattdessen zig andere Möglichkeiten: Ausschöpfung der bisherigen Möglichkeiten und v.a. eine Beschleunigung der Verfahren etwa. Eine 14jährige, die 6 Monate nach ihrer Tour durch H&M vor dem Richter steht, hat jeden Bezug zu ihrer Tat verloren und ein 16jähriger Schwarzfahrer, der 3 oder 4 Mal erwischt wurde, weiß unter Umständen nicht mal recht, wegen welcher Schwarzfahrerei er nun da steht.
Da ist es wenig verwunderlich, wenn ausgerechnet aus dem Land, das seine Verfahren am langwierigsten durchführt (Hessen) nun das lauteste Geschrei kommt.
Leider fragt kaum jemand diejenigen, die von der Materie wirklich eine Ahnung haben: Richter zum Beispiel. Oder Jugendgerichtshelfer, Jugendstaatsanwälte, Pädagogen. Oder noch besser: Die betroffenen Jugendlichen selbst.
Bisher ist als Höchststrafe möglich: 10 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung (und das u.U. sogar nachträglich). Wer sich bisher davon nicht abschrecken ließ, wird sich auch von einer Verschärfung auf 15 Jahre kaum beeindruckt zeigen.
Hinzu kommt, dass nicht ein einziger der nun diskutierten Fälle auch nur annähernd an dieses Höchstmaß käme. Weder vor noch nach Nivellierung.
Das Jugendstrafrecht ist so flexibel wie sonst kein Gesetz. Der (Jugend)Richter hat einen Spielraum, den sich wohl viele seiner Kollegen wünschen würden. Und die allermeisten Richter nutzen den auch voll aus. Sie können Arbeitsstunden anordnen, sie können phantasievolle Auflagen erlassen (beispielsweise das wöchentliche Erscheinen vor Gericht mitsamt einer Bescheinigung über den Schulbesuch), sie können einen Betreuer zuweisen (eine recht machtvolle Intervention, wenn richtig durchgeführt), Arreste erlassen, Wiedergutmachung verlangen undundund...
Statt einer Verschärfung gäbe es stattdessen zig andere Möglichkeiten: Ausschöpfung der bisherigen Möglichkeiten und v.a. eine Beschleunigung der Verfahren etwa. Eine 14jährige, die 6 Monate nach ihrer Tour durch H&M vor dem Richter steht, hat jeden Bezug zu ihrer Tat verloren und ein 16jähriger Schwarzfahrer, der 3 oder 4 Mal erwischt wurde, weiß unter Umständen nicht mal recht, wegen welcher Schwarzfahrerei er nun da steht.
Da ist es wenig verwunderlich, wenn ausgerechnet aus dem Land, das seine Verfahren am langwierigsten durchführt (Hessen) nun das lauteste Geschrei kommt.
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