Montag, 20. März 2006
Habe nun ach Juristerei studiert...(...)...und ziehe meine Angeklagten an der Nas´herum
Vielleicht sollte man dies ausdrücklich betonen: Folgende Geschichte ist wahr!

Ein eigentlich banaler Anlass: Die Nacht zum 1. Mai. Traditionell findet das "Mai-Singen" statt. Einige Burschenschaftler ziehen zum traditionellen Sammelplatz, um allerlei deutsches Liedgut zum Besten zu geben. Das heißt, in aller Regel bleibt es bei dem Versuch....weil: Durch eine Hundertschaft Polizei getrennt stehen die Gegendemonstranten. Und die sind in allen Belangen haushoch überlegen: Personell, Dezibelzahl, altem Gemüse (inkl. der Bereitschaft selbiges weitwerfend zu entsorgen) und der Bereitschaft, mit allen Mitteln den "von-der-Maas-bis-an-die-Memel-Spuk" zu unterbinden.
Das ist das (beinah) jährlich wiederkehrende Ritual. Macht als solches kaum noch Schlagzeilen.

Es geht aber auch anders: Im Rahmen dieses Abenteuerevents wurde ein Gegendemonstrant seitens der Polizei durchsucht und kurzzeitig auch in Gewahrsam genommen. Begründung: Tragen von verfassungswidrigen Kennzeichen. Wer nun glaubt, ein deutschnationaler Burschenschaftler habe da über die Stränge geschlagen, irrt.
Der arme Kerl gehörte zur "Gegenseite" und hatte exakt einen solchen Button an seinem Rücksack befestigt:





Jetzt gehts erst richtig los. Es wird eine Anzeige geschrieben und der Fall landet vor Gericht. In einer wahren Provinzposse wird der arme Mensch erstinstanzlich vom Amtsgericht schuldig gesprochen. Man spricht von Verbreitung/ Tragen von und Werbung für verfassungsfeindliche Symbole. Das Hakenkreuz gehöre endgültig von diesem Erdboden verbannt.

Letzte Woche gewinne ich dann ein klein wenig Restvertrauen in die Juristerei zurück: Das Landgericht kassiert den Fall und spricht den Mann frei. In einem feierlichen Akt wird der Button vom Richter persönlich zurückgegeben.

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Alle Klarheiten beseitigt?

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