Samstag, 1. März 2008
Duck and Cover
Gleich nach dem 2. Weltkrieg begann der Kalte Krieg und brachte die nukleare Bedrohung mit. Damals liefen allerlei Filmchen, die aus heutiger Sicht mehr oder minder lustig bis drollig sind. Meist wurde empfohlen, man möge sich auf den Boden schmeißen und dann zu warten, bis der Sturm über einen hinweggezogen war.
Dieses Vogelstraußverhalten setzte sich scheint´s in den Hirnen fest. Entweder gibt es eine Kunst- und Pressefreiheit für alle oder es gibt überhaupt keine.

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Interessant in diesem Zusammenhang das eine fast ähnliche Rhetorik wie in "bis der Sturm über einen hinweggezogen war" von den Parteien der exkrementfarbenen Gesinnung gern hergenommen wird. Da wird eine Art Mongolensturm der Neuzeit beschworen, Angst geschürt, polarisiert. Wobei sich das "duck and cover"-Verhalten doch sehr oft bei Medienberichten zeigt, sobald neues, ungewohntes auftaucht ;)

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....och, solang sich die kackbraunen Vertreter schön brav im Bunker verkriechen, soll mir das sehr recht sein...

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Also das mit dem Cover habe ich ja schon verstanden. Einfach irgendwo verstecken. Aber wo bekomme ich denn so schnell eine Ente her und was hat die Ente für einen Nutzen?
Können Enten, radioaktive Strahlung stoppen?

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2CV und der Farradaysche Käfig?

:-)

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@ herr schnitzel: Man, sie denken aber auch immer über drei Ecken...Ein Farradayscher Käfig kann nur elektro-magnetische Strahlung abhalten...Ich wäre für eine Ente aus Blei, denn Blei hilft einem immer :-)

(Achja ist meine E-Mail bei ihnen angekommen? Die Adresse kann man so schlecht lesen...)

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Ja, die kam an. Antwort folgt auch gleich...

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Die spinnen, die.....Römer, Amis, Luftschutzwarte, Kriegs/Verteidigungsstrategen,Waffenproduzenten.......u.s.w.
Bei Duck+Cover habe ich mich an deutsche Luftschutz-Filmchen erinnert, in denen eine Aktentasche als Schutz für den Kopf empfohlen wurde. Die hätte wohl auch nicht mehr genützt als eine Ente :-))

Und das mit der Freiheit der Kunst kann ich nur unterstreichen.

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Auch für Satire muß es Grenzen geben. Diese Grenzen können vor Gericht geklärt werden.

Bei steinewerfenden Gewalttätern hingegen ist Gefahr im Verzug. Die darf man sofort wegsperren.

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