Freitag, 27. Juni 2008
...ganz mit dem ipod verhaftet

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Diese Rechtsbelehrung
ist doch bestimmt urheberrechtlich geschützt, oder? Dann wäre das Angebot zum Download ja schon fast eine Anstiftung zu einer Straftat.

Kompliziert, das alles...

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....und das auch noch von Seiten der Staatsmacht. Da kriegt Herrn rob-logs Beitrag mit dem Zentralregister da unten gleich noch ne ganz andere Bedeutung.

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HAHAHAHA, gefällt mir.

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*kicher*
Der ist mal wieder supergut...

*Daumen hoch*

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Dankedanke. Es freut, wenn es freut. :-)

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Kann man seine nicht begangenen Taten nicht in dieser kommenden zentralen Datenbank abrufen...? ...

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