Dienstag, 17. Juni 2008
Ur-Teil
gorillaschnitzel, 10:58h
Der ("moralische") Wert einer demokratischen Gesellschaft bemisst sich meiner Auffassung nach vor allem auch darin, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht: Behinderte, Kinder, Pflegebedürftige.
Letzte Woche ist das Urteil gefallen in einem Fall, der das Land hat sensibel werden lassen für Kühltruhen und deren Inhalte, die nicht zwangsläufig aus Tiefkühlpommes und Sauerbratenresten bestehen müssen.
Nun bin ich juristischer Volllaie und vielleicht ist das auch ganz gut so, weil ich ein paar Dinge der Juristerei nicht so ganz nachvollziehen kann. Der angeklagte Mensch wurde nicht wegen Mordes verurteilt und auch nicht wegen Totschlags sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil "Grausamkeit" als Tatbestand für Mord nicht erfüllt gewesen sein soll.
Tut mir Leid, aber jeder Vollidiot -auch jeder noch so vollgedröhnte Junkie- weiß, dass 21 (!) Frakturen bei einem 2jährigen Kleinkind extrem gefährlich sein müssen.
Wenn dann ein Gericht darin keine Grausamkeit erkennt und dies damit begründet, dass wenn der Oberschenkelknochen gebrochen wird und das Kleinkind mutmaßlich aufgrund der großen Schmerzen den Todeseintritt infolge Bewusstlosigkeit gar nicht mehr als qualvoll empfunden hat, dann muss ich sagen, dass das vielleicht gemäß den bestehenden Paragraphen korrekt sein mag, das aber gleichzeitig ebenso zynisch ist und zumindest meinem Empfinden nach mit "Recht" recht wenig zu tun hat.
Letzte Woche ist das Urteil gefallen in einem Fall, der das Land hat sensibel werden lassen für Kühltruhen und deren Inhalte, die nicht zwangsläufig aus Tiefkühlpommes und Sauerbratenresten bestehen müssen.
Nun bin ich juristischer Volllaie und vielleicht ist das auch ganz gut so, weil ich ein paar Dinge der Juristerei nicht so ganz nachvollziehen kann. Der angeklagte Mensch wurde nicht wegen Mordes verurteilt und auch nicht wegen Totschlags sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil "Grausamkeit" als Tatbestand für Mord nicht erfüllt gewesen sei
Tut mir Leid, aber jeder Vollidiot -auch jeder noch so vollgedröhnte Junkie- weiß, dass 21 (!) Frakturen bei einem 2jährigen Kleinkind extrem gefährlich sein müssen.
Wenn dann ein Gericht darin keine Grausamkeit erkennt und dies damit begründet, dass wenn der Oberschenkelknochen gebrochen wird und das Kleinkind mutmaßlich aufgrund der großen Schmerzen den Todeseintritt infolge Bewusstlosigkeit gar nicht mehr als qualvoll empfunden hat, dann muss ich sagen, dass das vielleicht gemäß den bestehenden Paragraphen korrekt sein mag, das aber gleichzeitig ebenso zynisch ist und zumindest meinem Empfinden nach mit "Recht" recht wenig zu tun hat.
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gutemine,
Mittwoch, 18. Juni 2008, 02:28
das sehe ich auch so, kann es nicht nachvollziehen und es macht mich einfach nur wütend, wie Kinder behandelt + dann entsorgt werden ...
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