Samstag, 22. Februar 2014
Liebe Schweiz
Es wird Zeit, dass wir hier mal über die Schweiz reden. Dieses kleine Nachbarvolk, das nicht weit entfernt von mir einen seligen Landstrich beherrscht.

Sagen wir es mal so: Der herkömmliche Schweizer ist die zehnfache Steigerung dessen, was hier so an engstirniger Hochlandinzucht herumläuft. Ich darf das sagen. Ich kenn die nicht nur, ich bin mit denen mindestens sprachlich verwandt und bei aller Hassliebe gibt es hie und dort Meinungen, die meinereiner als sowas wie verlorene Brüder sieht, die zu irgendeinem Zeitpunkt mal den Anschluss an die Eidgenossenschaft verpasst haben.

Trotzdem sind irgendwann mal die Gräben größer geworden und das Wort "Schwabe" gilt mittlerweile allen Deutschen, auch wenn sie aus Hamburg sind und es ist nicht freundlich gemeint.

Wobei wir beim wahren Wesen des durchschnittlichen deutschsprachigen Schweizers wären. Engstirnig, eigenbrötlerisch, ichbezogen, unfähig über sein Kaff hinweg zu denken. Sie halten die Schweiz trotzdem für einen Hort der Liberalität? Das mag stimmen, solange die deutschsprachigen Schweizer nicht mit der eigenen Realität konfrontiert werden. Geld ist willkommen, Menschen eher weniger. Das war schon zu Nazizeiten so und sonderlich viel geändert hat sich bisher auch nicht. Ansonsten sind sie so weltoffen und progressiv wie etwa Kim Jong Un.

Na gut. Mal abgesehen von der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit letzte Woche können die Schweizer aber trotzdem noch Comedy. Also da gibt es das oberste Gericht der Schweiz. Ja, und eben das meint, dass das Wort Drecksasylant oder "Sauausländer" nicht rassistisch ist. Eventuell ehrabschneidend, aber keinesfalls rassistisch. Weil nämlich im deutschen Sprachgebrauch durchaus üblich. Also "Dreck" und "Sau".

Also liebe Drecksschweiz und liebes Drecksgericht! Mich würde ja mal wirklich interessieren, was ihr Drecksschweizer und euer Drecksgericht wohl urteilen würdet, wenn ich Sauausländer eure Dreckspolizisten als Dreckspolizisten titulieren würde, so rein im allgemein üblichen Sprachgebrauch natürlich. Viele Grüße aus dem Sauausland an eure Drecksschweiz

Gorillaschnitzel

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Ich bin ein, zwei Mal im Jahr bei deutschsprachigen Freunden in Zürich. Sie sprechen mehrere Sprachen fließend, sind weit gereist und ich bekomme auch schon mal mit einem herzlichen "Willkommen, fühl' Dich wie zuhause" für ein paar Tage den Wohnungsschlüssel in den Hand gedrückt, mitsamt der Wohnung für mich alleine. Die Aufenthalte dort inmitten von Menschen aus aller Nachtleben, ist mir bislang wenig eigenbrötlerisch und engstirnig begegnet, ganz im Gegenteil.

Man findet allerdings auch dort verallgemeinerndes Denken, vor allem jenes, dass die Deutschen unhöflich, laut, großmäulig sind und sowieso schlechtes Benehmen haben. (Dass man "Bitte" und "Danke " sagt und sein gegenüber beim Sprechen anschaut, erwarten die in der Tat.)

Aber wirklich interessant an der ganzen Sache ist der Rassismusbegriff: Wenn ein Schweizer einen Deutschen als "Sauausländer" beleidigt ist das inwiefern rassistisch? Es ist unzweifelhaft fremdenfeindlich und beleidigend. Geht man von einem Rassismusbegriff aus, der von "Rassen" in der biologistischen Bedeutung spricht, dann ist daran nichts rassistisch. Das wird es erst, wenn man Rassismusbegriff so weit ausdehnt, dass darunter jeder ablehnende Haltung gegenüber Angehörigen anderer Länder oder auch nur Bevölkerungsgruppen fällt.

Damit versperrt man sich aber den Blick, worum es wirklich geht:

Wer hierzulande "Ausländer raus" krakelt, hat damit nicht den Dänen oder Schweden im Auge. Er zielt auf Türken, Araber, Afrikaner... Das ist die rassistische Komponente, die dahinter steckt

Der Schweizer, der meint es gebe zuviel deutsche Sauausländer im Land und der mich als solchen beschimpft, der mag engstirnig sein und beleidigend und fremdenfeindlich und diskriminierend. Aber rassistisch? (Mal abgesehen davon, dass es schon eine besondere Note hat, dass auch mal ein Deutscher als Ausländerbeschimpft wird...)

Unter dieser Prämisse: Fällt die Formulierung "Drecksschweizer" unter "rassistisch" oder ist sie nur beleidigend? Wie würdest Du entscheiden, wärst Du ein Richter, der darüber befinden müsste?

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Im konkreten Fall hoben die Richter des obersten Schweizer Gerichtshof in Lausanne damit ein Urteil gegen einen Polizisten auf, der 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen als "Sauausländer" und "Drecksasylanten" beschimpft hatte.

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Ich habe
Zugegebenermaßen ein wenig überzeichnet und zugespitzt. Da war Teil der Methodik. Aber trotzdem wird es doch interessant. Ist Rassismus tatsächlich nur, wenn konkrete Gruppen beleidigt werden, oder reicht nicht auch "etwas allgemeineres". Oder können sich Bevölkerungsgruppen nicht auch durch sowas wie "Ausländer raus" diskriminiert fühlen? Auch ohne Spezifikation. Fühlt sich ein Grieche nicht eventuell auch betroffen, wenn die NPD Türken raus propagiert?
Nur mal ein anderes Beispiel: bei Frauenrechten unterscheiden wir doch auch nicht zwischen Schwarzhaarigen, Blonden oder Brünetten. Oder darf sich ein Transsexueller nicht betroffen fühlen, wenn ich gegen Homosexualität Hetzen würde? Mir gehts um die Auteilerei in gewogen und weniger gewogen. Das allerdings tun auch die Schweizer. Aufteilen. Schauen Sie sich nur mal die Beschlüsse der Schweizer in Sachen Islam an. Da geht es schon auch um Leute die man gerner hat als andere. Und auch um Vorurteile.

Semantik gewiss. Aber auch Sprachgebrauch. Und wie er funktioniert.

PS. Ich würde "Drecksschweizer" als Nichtjurist und Volllaie.verurteilen. "Drecksjude" oder "Dreckstürke" geht ja auch nicht.

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Schöner Mist, nun habe ich meine Text versemmelt... Ich habe Deinen Text schon richtig verstanden, mir geht es darum, dass die Darstellung gerichtlicher Entscheidungen in den Medien oftmals sehr weit von dem entfernt sind, was sich tatsächlich im Verfahren ereignet hat oder was im Urteil steht.

Die Schweiz hat mit einem Anti-Rassismus-Gestz das Strafgesetzbuch erweitert um rassistische Straftaten. Deutschland hat das nicht.

Das besagte Schweizer Gericht hatte darüber zu befinden, ob die Äußerungen unter den Paragraphen fallen, den der Gesetzgeber für Rassendiskriminierungen erlassen hat.

Das Gericht war der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, weil "Sauausländer" und "Drecksasylant" keiner "Rasse, Ethnie oder Religion" zuzuordnen sind. Unter "Ausländer" und Asylant" könnten alle Rassen, Ethnien oder Religionen fallen.

Vielleicht macht der Wortlaut des Paragraphen "Rassendiskriminierung" es deutlicher, der lautet:

"Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."


Das Gericht war der Auffassung, "Sauausländer" und "Drecksasylant" könne weder eine bestimmten Ethnie noch Religion zugeordnet werden.

Darüber mag man streiten, doch die Frage ist, wie man "rassistisch" definiert. Geht man von jenen Irren aus, die vermeintliche biolgische Unterschiede zwischen vermeintlichen Rassen zur Grundlage einer Abwertung anderer Menschen machen? Oder ist "rassistisch" jede Beschimpfung eines Angehörigen einer jeden anderen Volksgruppe? Das sind wohl die beiden Pole, zwischen denen man das ansiedeln kann. Der Gesetzgeber muss sich überlegen, wie eng oder wie weit er seine Gesetzesformulierung fassen will.

"PS. Ich würde "Drecksschweizer" als Nichtjurist und Volllaie.verurteilen. "Drecksjude" oder "Dreckstürke" geht ja auch nicht."

Es geht ja aber nicht darum, dass der Täter nicht verurteilt wird. Anders als es die Schlagzeilen Glauben machen, ist genau das nicht der Fall. Das Gericht hat das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die muss nun prüfen, ob sie den Täter wegen Beleidigung verurteilt. Es geht also darum, dass er nicht nach dem einen, sondern nach dem anderen Paragraphen zu bestrafen ist.

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Ah
Okayokay, ich verstehe. Ich fange dann mal an, an Kleinigkeiten rumzupobeln: klar ist "Ausländer" keine Ethnie, aber in genau die Richtung gehts aber. Aus Sicht der Schweizer nämlich -und da würde jeder Schweizer behaupten, dass das eine Ethnie ist oder gern auch mehrere- bezeichnet das alles sämtliche Nichtschweizer, weshalb man zuerst mal in Ethnien denken muss, um überhaupt erst mal definieren zu können, wer Ausländer ist.... Also eine ganze Ansammlung an Ethnien. Pauschal zusammengefasst unter Ausländer.

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Ich habe wenig bis keinen Zweifel, dass der Typ das durch und durch rassistisch meinte. Aber man sieht hier schön das Problem, wenn man nicht nur die Tat, sondern auch eine Gesinnung bestrafen will. Das geht eher in die Richtung "gut gemeint". Ich halte davon wenig. Ob einer einen anderen beleidigt, weil er Frauen hasst, oder Schwule oder Lesben, oder Christen oder Muslime oder wen auch immer, der sollte wegen Beleidigung verurteilt werden. Ohne dass man für jede einzelne Fallgruppe weitere Paragraphen schafft.

Sonst müsste man das konsequent fortführen: Einen Paragraphen "Beleidigung" nur für Staatsangehörige traditionell vorherrschender Hautfarbe und Religionszugehörigkeit, einen Paragraphen "Rassistische Beleidigung", einen Paragraphen "sexistische Beleidigung", eine Paragraphen "homophob motivierte Beleidigung" usw.

Oder lass einen den anderen umbringen. Verurteilung wegen Mordes. Punkt. Ganz unabhängig davon, ob er ans Erbe wollte, ob er seine Frau oder alle Frauen hasst, ob er Leute hasst, die von woanders her kommen oder anders aussehen, ob er die Familienehre wiederherstellen wollte. Das alles spielt für das Ergebnis keine Rolle: Ein Mensch ist tot, ein anderer hat ihn umgebracht.

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