Montag, 2. März 2009
...mal zwischengefragt...
Ob und ab wann darf man denn einstmals vertrauliche Dokumente einstellen? Weil: Ich hätte da Kopien 60 Jahre alter Dokumente, die damals Beteiligten sind vermutlich alle tot (in einem Fall hab ichs gar schriftlich) und ich finds so interessant, dass ich das gern bloggen würde...Kennt sich wer aus?

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Ich les nun nicht alle Kommentare nochmal durch aber aus meiner Archivarbeit (sehr geringer Umfang) weiß ich, dass persönliche Dokumente erst nach 80 Jahren frei veröffentlicht werden dürfen, bzw. schon früher, wenn Einwilligung der Personen oder ihrer Nachfahren besteht. Bei großem öffentlichen Interesse kann das auch anders gehandhabt werden. Das "vermutlich" alle tot sind hilft meist wenig weiter. Die Frage ist natürlich, inwieweit dies alles bei einem Internetblog greift...

PS: Anonymisieren lässt sich immer.

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Danke....hilft weiter....an anonymisieren dachte ich auch schon...

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