Donnerstag, 4. Dezember 2014
226
Vor dreieinhalb Jahren hat sich dieses Bundesland entschieden, etwas zu machen was hier völlig neu ist und es zuvor auch noch nicht gegeben hat. Das kriegt man durchaus mit, im Alltag, auch im Job. Neuerungen, Änderungen.

Trotzdem: Man kann in einer Demokratie die Regierung austauschen, nicht aber Beamte und anderes handelndes Personal. Tja.

Die Folgen ließen sich beim "Wasserwerferprozeß" beobachten. Mal angenommen, Sie oder ich würden uns mit XY schlägern und XY verlöre dabei auch nur ein Auge: Wir säßen für mindestens ein Jahr im Knast. Oder länger. Bei Absicht oder mit Wissen, minimum drei Jahre.
Ich zumindest finde: Zurecht. Das Gesetz ist okay. §226 StGB, schwere Körperverletzung.

Das aber gilt nur für Zivilisten wie Sie und mich. Nicht dann, wenn Sie oder ich in hoheitlichem Auftrag handeln würden. Dann darf man das. Dann kann man schon mal Leuten das Augenlicht nehmen und es wird dann die "geringe Schuld" festgestellt.

Und weil wir ja in einer kapitalistischen Gesellschaft leben, können wir ja auch genau sagen, wir gering die Schuld ist oder andersrum gesagt: Die Fähigkeit sehen zu können war am 30.09.2010 im Stuttgarter Schloßpark exakt 3000 € wert. Geteilt durch 5 dauerhaft Geschädigte.

Ich war damals da und ich habe gesehen, dass die Leute im Wasserwerfer durchaus ihren Spaß hatten. Da saßen keine, die ihren Befehl auch nur im Ansatz hinterfragt hätten und ich kann Ihnen sagen: Mit ein paar der damals Beteiligten könnte man jedes KZ betreiben. Dumm nur, dass man die nicht abwählen kann.

   ... Poly-Tikk
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